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   VG Bremen, 12.07.2006 - 1 K 911/04   

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VG Bremen, 12.07.2006 - 1 K 911/04 (https://dejure.org/2006,33787)
VG Bremen, Entscheidung vom 12.07.2006 - 1 K 911/04 (https://dejure.org/2006,33787)
VG Bremen, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 1 K 911/04 (https://dejure.org/2006,33787)
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  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus VG Bremen, 12.07.2006 - 1 K 911/04
    Im Übrigen sind als wissenschaftlich anerkannt nur solche Heilmethoden anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit als wirksam und geeignet angesehen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.11.2004 - 2 B 65/04 -, juris, sowie Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15/94 - DÖV 1996, 37 und Urt. v. 18.06.1998 - 2 C 24/97 - NJW 1998, 3436).

    Von Verfassungs wegen fordert die Fürsorgepflicht nämlich nicht nur nicht den Ausgleich jeglicher aus Anlass von Krankheitsfällen entstandenen Aufwendungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15.94 - NJW 1996, 801 unter Berufung auf BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89).

    Vielmehr lässt auch das öffentliche Interesse an einer effektiven und sparsamen Verwendung von Steuergeldern eine Begrenzung der Beihilfe auf erfolgversprechende Heilbehandlungen zu (BVerwG, Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15.94 - NJW 1996, 801).

    Allerdings leitet das Bundesverwaltungsgericht unmittelbar aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn her, dass das Gebot, eine Beihilfe zu den "notwendigen" Aufwendungen zu leisten, den Dienstherrn in Ausnahmefällen auch dazu verpflichten kann, die Kosten einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode nach den jeweiligen Bemessungssätzen zu erstatten (ebf. BVerwG, Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15.94 - NJW 1996, 801 sowie Urt. v. 18.06.1998 - 2 C 24/97 - NJW 1998, 3436).

    Auf die Frage, ob die Behandlung im konkreten Einzelfall zu einem therapeutischen Erfolg geführt hat, kommt es für die Beurteilung der Beihilfefähigkeit eines wissenschaftlich nicht anerkannten Arzneimittels bereits deshalb nicht an, weil eine solche "Erfolgsabhängigkeit" dem Beihilferecht fremd ist (vgl. auch hierzu BVerwG, Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15.94 - NJW 1996, 801).

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 24.97

    Keine Beihilfe für autohomologe Immuntherapie

    Auszug aus VG Bremen, 12.07.2006 - 1 K 911/04
    Im Übrigen sind als wissenschaftlich anerkannt nur solche Heilmethoden anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit als wirksam und geeignet angesehen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.11.2004 - 2 B 65/04 -, juris, sowie Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15/94 - DÖV 1996, 37 und Urt. v. 18.06.1998 - 2 C 24/97 - NJW 1998, 3436).

    Allerdings leitet das Bundesverwaltungsgericht unmittelbar aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn her, dass das Gebot, eine Beihilfe zu den "notwendigen" Aufwendungen zu leisten, den Dienstherrn in Ausnahmefällen auch dazu verpflichten kann, die Kosten einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode nach den jeweiligen Bemessungssätzen zu erstatten (ebf. BVerwG, Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15.94 - NJW 1996, 801 sowie Urt. v. 18.06.1998 - 2 C 24/97 - NJW 1998, 3436).

    Vielmehr ist erforderlich, dass "nach dem Stand der Wissenschaft die Aussicht, d.h. die begründete Erwartung auf wissenschaftliche Anerkennung" besteht (BVerwG, Urt. v. 18.06.1998 - 2 C 24/97 - NJW 1998, 3436).

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Bremen, 12.07.2006 - 1 K 911/04
    Insoweit hat es selbst in einer früheren Entscheidung darauf hingewiesen, dass zwischen der für Beamte und Versorgungsempfänger geltenden Beihilferegelung und dem Vorsorge- und Leistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung derartig grundlegende Unterschiede bestünden, dass ein Vergleich von vornherein ausgeschlossen sei (Beschl. v. 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80 - BVerfGE 58, 68).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus VG Bremen, 12.07.2006 - 1 K 911/04
    Auch der Argumentation des Klägers, der so durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts umrissene Maßstab könne vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98, NJW 2006, 891) nicht mehr aufrecht erhalten werden, kann nicht gefolgt werden.
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VG Bremen, 12.07.2006 - 1 K 911/04
    Von Verfassungs wegen fordert die Fürsorgepflicht nämlich nicht nur nicht den Ausgleich jeglicher aus Anlass von Krankheitsfällen entstandenen Aufwendungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15.94 - NJW 1996, 801 unter Berufung auf BVerfG, Beschl. v. 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89).
  • BVerwG, 24.11.2004 - 2 B 65.04

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfe für eine dem Sohn verordnete

    Auszug aus VG Bremen, 12.07.2006 - 1 K 911/04
    Im Übrigen sind als wissenschaftlich anerkannt nur solche Heilmethoden anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit als wirksam und geeignet angesehen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.11.2004 - 2 B 65/04 -, juris, sowie Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 15/94 - DÖV 1996, 37 und Urt. v. 18.06.1998 - 2 C 24/97 - NJW 1998, 3436).
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